Feuerschutzabschlüsse sind Baurechtliche Einrichtungen, Anlagen und Bauteile, die ein Durchdringen von Feuer, für eine, den jeweils geltenden Anforderungen entsprechend, definierten Zeitraum verhindern sollen.
Ein Rauchschutzabschluss verhindert das Durchdringen von Rauch und Brandgasen. Oft kommen solche Einrichtungen in Verbindung mit Feuerschutzabschlüssen zum Einsatz. So dienen diese Anlagen unter anderem dem Zweck, lebensrettende Fluchtwege begehbar zu halten.
Für Dienstleistungen die durch uns erbracht und nicht von dritten in unserem Auftrag durchgeführt werden, sind wir durch den TÜV Süd zertifiziert und autorisiert.
Unsere Arbeiten führen wir immer nach dem neuesten Stand der Technik und den geltenden Gesetzen aus. Hier ist es elementar wichtig, immer auf dem Laufenden zu bleiben. Das tun wir stetig, um unseren Kunden eine rechtssichere Dienstleistung anbieten zu können.
Unter anderem werden berücksichtigt:
DIN-Norm 18095 DIN-Norm 14677 Landesbauordung (LBO) Richtlinien des DIBt Baugenehmigungen
uvm.
Brandschutz geht uns alle an.
Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte schon in seinem Urteil vom 11.12.1987 fest:
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss" !
Gerichtsurteil OVG Münster 10A 363/86